Allgemeine Geschäftsbedingungen "VERANSTALTUNG" der Immobilien-Solutions Münster GmbH

§1 Geltung gegenüber Unternehmern, Privatpersonen und Begriffsdefinitionen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen, die im Zusammenhang mit der zur Verfügungstellung von Veranstaltungsräumlichkeiten stehen, zwischen uns und einem Nutzer (Unternehmen, Privatperson) in eigenem Namen oder einem Nutzer im Namen Dritter, z.B. einem Unternehmen, in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

§2 Zustandekommen eines Vertrages

(1) Ein Vertragsabschluss kommt grundsätzlich dann zustande, wenn der Vertrag und der Wille zwischen den Parteien schriftlich erklärt wird.

(2) Der Vertrag besteht in aller Regel aus:

  • einer Nutzungsvereinbarung
  • den Datenschutzhinweisen
  • diesen AGBs
  • der Auftragsbestätigung (Erstellung und Versand durch die Immobilien-Solutions Münster GmbH)

(3) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der Immobilien-Solutions Münster GmbH (kurz: ISM GmbH)

Immobilien-Solutions Münster GmbH
Hafenplatz 4
D-48155 Münster
Registernummer HRB 15180
Registergericht Amtsgericht Münster

zustande.

(4) Die Präsentation der Leistungen auf unserer Homepage stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern dient lediglich zur Information des Lesers.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(1) Alle Preise verstehen sich als sogenannte Netto-Preise und beinhalten somit nicht die im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Umsatzsteuer. Diese wird i.d.R. gesondert ausgewiesen und ist in jedem Fall fällig.

(2) Der Nutzer erhält nach erbrachter Leistung durch die ISM GmbH eine Rechnung.

(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt fällig. Abweichungen hiervon ergeben sich direkt aus der Rechnung.

(4) Auf den Zahlungsverzug weisen wir in folgender zeitlicher Reihenfolge hin:

  • Erinnerung
  • 1. Mahnung
  • 2. Mahnung
  • gerichtliches Mahnverfahren.

Mahngebühren werden nach weiteren 10 Kalendertagen auf den zeitlich davorliegende Zahlungsverzugshinweis fällig. Verzugszinsen für die unbezahlte Rechnung entstehen zusätzlich 30 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung zur Fälligkeit der Rechnung (Rechnungsdatum).

§4 Leistungserbringung/ Lieferung

Sollte die Erbringung der Leistung (die zur Verfügungstellung der gebuchten Räumlichkeiten) aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, so wird die ISM GmbH für einen daraus entstehenden Schaden nicht schadensersatzpflichtig. Die ISM GmbH wird einen Ersatztermin zur Verfügung stellen.

§5 Haftung

Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie aller dazu gehörender Einrichtungen und Anlagen die durch ihn, Arbeiter, Angestellte, Besucher, Kunden, Gäste, Lieferanten etc. verursacht worden sind, soweit er dies zu vertreten hat, vollumfänglich. Der Nutzer trägt die Beweislast dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat, sowie die Räume, Anlagen und Einrichtungen seiner Sachherrschaft unterliegen. Der Mieter haftet nicht für Zufall oder höhere Gewalt. Schäden werden durch die ISM GmbH behoben und bei Verschulden durch den Mieter diesem in Rechnung gestellt (ggf. mit Gutachten).

Die vertraglich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten dürfen mit nicht mehr als 199 Personen gleichzeitig genutzt werden (brandschutztechnische Verpflichtung). Bei Zuwiderhandlung trägt der Nutzer sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Strafen, Schäden usw.

§6 Stornierungsbedingungen

Für den Fall der Stornierung durch den Nutzer bzw. den Vertragspartner der ISM GmbH, entstehen folgende Entgelte:

  • Stornierung bis 6 Wochen vor der Veranstaltung => 200 € pauschal
  • Stornierung 4 - 6 Wochen vor der Veranstaltung => 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises
  • Stornierung 0 - 4 Wochen vor der Veranstaltung => 85 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises.

Bei den Stornoentgelten handelt es sich um nicht umsatzsteuerbaren Schadensersatz, da ein Leistungsaustausch fehlt. Wir behalten uns das Recht einer Nachbelastung vor, für den Fall, dass das zuständige Finanzamt ein Leistungsentgelt annimmt.

Corona Sonderbestimmung:

In Folge einer Stornierung, auf Grund der Corona Pandemie, rechnen wir die Stornierungskosten zu 100% bei Neubuchung einer Veranstaltung innerhalb eines Jahres nach dem Veranstaltungstermin an.

§7 Schlussbestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Stand: 17.11.2021